Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns zu unseren Dienstleistungen erreichen. Wir wissen, dass Energieberatung komplex sein kann, und bieten Ihnen klare, präzise Antworten, damit Sie bestens informiert sind. Sollten Sie über diese Informationen hinaus noch Fragen oder spezielle Anliegen haben, stehen wir Ihnen jederzeit über unser Kontaktformular zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Energieberatung

Eine Energieberatung beginnt mit einer umfassenden Analyse Ihres Energieverbrauchs und Ihrer vorhandenen Infrastruktur. Darauf folgt ein detaillierter Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und möglichen Einsparpotentialen.

Eine Energieberatung ist sinnvoll um hren Energieverbrauch zu optimieren, Kosten zu senken und den Komfort Ihres Hauses zu verbessern. Durch gezielte Empfehlungen können Sie zudem Ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und von möglichen Förderungen profitieren.

Bauliche Veränderungen, die ein Energieberater empfiehlt, müssen nicht sofort umgesetzt werden. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsplans können diese schrittweise über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren umgesetzt werden. Die Dringlichkeit der Maßnahmen sollte jedoch beachtet werden, insbesondere wenn sie die Energieeffizienz oder Sicherheit Ihres Gebäudes verbessern.

Die Dämmung der Gebäudehülle ist entscheidend für die Energieeffizienz, da sie Wärmeverluste reduziert, den Wärmebedarf senkt und somit Heizkosten spart. Sie hält die Wärme im Winter und die Kühle im Sommer, was den Energieverbrauch und den  Wohnkomfort positiv beeinflusst.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Sie benötigen ihn beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie sowie bei größeren Renovierungen.

 

Der Bedarfsausweis basiert auf der Berechnung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes, der durch seine Bauweise, Dämmung und Heiztechnik bestimmt wird. Der Verbrauchsausweis hingegen beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre, der anhand der Heizkostenabrechnungen ermittelt wird. Insgesamt zeigt der Bedarfsausweis die Energieeffizienz des Gebäudes unter idealen Bedingungen, während der Verbrauchsausweis den realen Energieverbrauch widerspiegelt. Für die Vergleichbarkeit der energetischen Qualität eines Gebäudes empfehlen wir insbesondere den Bedarfsausweis.

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneuert werden. Der Ausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn wesentliche Änderungen an der Gebäudetechnik oder -struktur vorgenommen werden.

Für eine Energieberatung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

-Energieverbrauchsabrechnungen der letzten 2-3 Jahre (Strom und Heizenergie)

-Baupläne oder Grundrisse des Gebäudes, falls vorhanden

-Baujahr und Details zur Heizungsanlage, einschließlich Typ und Wartungsstatus

-Informationen zu vorhandenen Dämmmaßnahmen, Fenster und Türen

-Rechnungen oder Dokumente zu kürzlich durchgeführten Renovierungen oder Sanierungen

-Thermostat- und Regelungsdaten für Heizungs- und Klimaanlagen, falls vorhanden

-Fachunterlagen zu solaren Anlagen oder anderen erneuerbaren Energien, falls vorhanden

Um eine Förderung für energetische Maßnahmen zu erhalten, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

-Zielgerichtete Maßnahme: Die Maßnahme muss den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen, z.B. energetische Sanierung, Neubau oder Installation erneuerbarer Energien.

-Energieausweis: Oft wird ein aktueller Energieausweis verlangt, um den energetischen Zustand des Gebäudes nachzuweisen.

-Zertifizierte Fachbetriebe: Die Arbeiten müssen in der Regel von anerkannten und zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

-Förderantrag: Ein Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Nachträgliche Anträge werden meist nicht berücksichtigt.

-Dokumentation: Es sind Nachweise über die Durchführung der Maßnahme und die angefallenen Kosten erforderlich. Dazu gehören Rechnungen, Verträge und ggf. Leistungsnachweise.

-Fördervoraussetzungen: Es können spezifische Anforderungen an die Qualität und Ausführung der Maßnahmen bestehen, wie bestimmte Energiestandards oder Zertifikate.

-Eigentum: In einigen Fällen müssen Sie Eigentümer des Gebäudes sein oder über eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers verfügen.

-Einhaltung der Fristen: Die Maßnahmen müssen innerhalb der vom Förderprogramm festgelegten Fristen abgeschlossen werden. Derzeit hat die Umsetzung  innerhalb von 36 Monaten zu erfolgen.

Ein hydraulischer Abgleich optimiert die Verteilung des Heizwassers in Ihrem System, um sicherzustellen, dass alle Heizkörper gleichmäßig beheizt werden. Vorteile sind reduzierte Heizkosten, verbesserter Komfort und eine effizientere Nutzung der Heizenergie.

Die Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65% erneuerbaren Energien gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und umfassend sanierte Gebäude gemäß den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese Regelung soll dazu beitragen, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Bei Bestandsgebäuden ist die Verpflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt und tritt bis spätestens Mitte 2028 in Kraft.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein personalisierter Plan, der Schritt für Schritt beschreibt, wie ein Gebäude energetisch zum Effizienzhaus saniert werden kann. Er beinhaltet eine umfassende Analyse des aktuellen Energieverbrauchs, empfiehlt spezifische Sanierungsmaßnahmen und gibt eine Priorisierung der Maßnahmen an, um die Energieeffizienz zu maximieren und Kosten langfristig zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen zur Ladeinfrastruktur

Die Installation der Wallbox wird von unseren Partnerbetrieben und zertifizierten Elektromeistern durchgeführt.

  • Optimale Energieverwendung: Verhindert Überlastungen und optimiert die Nutzung von verfügbarem Strom.
  • Integration von Solarstrom: Nutzt überschüssigen Solarstrom effizient zum Laden von Elektrofahrzeugen.
  • Kostenersparnis: Reduziert Stromkosten durch intelligente Steuerung der Ladezeiten und -mengen.
  • Lastmanagement: Koordiniert die Ladeleistung, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
  • Flexibilität: Anpassung der Ladezeiten an günstige Stromtarife oder individuelle Bedürfnisse.
  • Fernüberwachung: Ermöglicht die Überwachung und Steuerung des Ladevorgangs über Webportale.

Ja, die Integration ist problemlos in eine bestehende Ladeinfrastruktur möglich. Da das Ladesystem herstellerunabhängige Schnittstellen nutzt kann es in eine Vielzahl von Wallboxen integriert werden.

Hier eine beispielhafte Rechnung, die sowohl die CO₂-Bilanz als auch das finanzielle Einsparpotenzial bei der smarten Vernetzung von PV-Anlage und Wallbox aufzeigt:

1. Ausgangsdaten

  • Jährlicher Stromverbrauch für das Laden des Elektrofahrzeugs: 3.000 kWh
  • Strompreis (Netzstrom): 0,35 €/kWh
  • Strompreis (Solarstrom): 0,10 €/kWh
  • Solarstromanteil: 75%
  • CO₂-Emissionen des Netzstroms: 0,4 kg CO₂/kWh

2. Kostenberechnung ohne Solarstrom

  • Stromverbrauch ausschließlich aus dem Netz: 3.000 kWh
  • Kosten für Netzstrom: 3.000 kWh * 0,35 €/kWh = 1.050,00 €

3. Kostenberechnung mit Solarstrom

  • Stromverbrauch aus Solarstrom: 75% von 3.000 kWh = 2.250 kWh
  • Stromverbrauch aus Netzstrom: 25% von 3.000 kWh = 750 kWh
  • Kosten für Solarstrom: 2.250 kWh * 0,10 €/kWh = 225,00 €
  • Kosten für Netzstrom: 750 kWh * 0,35 €/kWh = 262,50 €
  • Gesamtkosten mit Solarstrom: 225,00 € + 262,50 € = 487,50 €

4. Einsparungen durch Nutzung von Solarstrom

  • Kosten ohne Solarstrom: 1.050,00 €
  • Kosten mit Solarstrom: 487,50 €
  • Jährliche Einsparung durch Solarstrom: 1.050,00 € – 487,50 € = 562,50 €

5. CO₂-Einsparung durch Nutzung von Solarstrom

  • CO₂-Emissionen ohne Solarstrom: 3.000 kWh * 0,4 kg CO₂/kWh = 1.200 kg CO₂
  • CO₂-Emissionen mit Solarstrom: 750 kWh (Netzstrom) * 0,4 kg CO₂/kWh = 300 kg CO₂
  • Jährliche CO₂-Einsparung durch Nutzung von Solarstrom: 1.200 kg CO₂ – 300 kg CO₂ = 900 kg CO₂